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Bundesübung
Download Daten der Bundesübungen 2012 pdf. [8 KB]
Hinweise Bundesprogramm (Obligatorisch)
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Bundesprogramm. Weitere Einzelheiten sowie die Durchführungstermine der einzelnen Bezirkssektionen finden Sie auf den Seiten Bundesprogramm 2012
Obligatorisches Programm
Schiesspflicht 2012
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können
den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden:
Bundesprogramm 2012 sind schiesspflichtig:
Armeeangehörige, welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1978.
Armeeangehörige, die 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Auf den 31.12.2012 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1978 sowie 1979 –1982, sofern
die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus
der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des
Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden. Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw)
oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 m nicht, so müssen sie das obligatorische
Programm 300 m schiessen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische
Leistungsausweis,
ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei
fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Bedingungen Gewehr 300 m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Bedingungen Pistole 25 m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Fragen
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Militärbehörde.


